Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Man unterscheidet zwischen Bedarfs- und Verbrauchsenergieausweisen.
Bedarfsenergieausweis: Der Bedarfsenergieausweis wird mit Hilfe eines Energiebilanzverfahrens erstellt, bei dem viele verschiedene Faktoren des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes berücksichtigt werden. Diese Methode erlaubt eine genauere Analyse von Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten, ist aber auch deutlich teurer.
Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis ist preisgünstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Bei Nichtwohngebäuden kommen Werte für Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung hinzu. Meist werden hierzu die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt. Da allerdings jeder Mensch auf individuelle Weise heizt, lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen.